Lehrveranstaltungen
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Pflichtmodul 1: Betriebliche Informationssysteme (5 ECTS-AP, 3 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung des Moduls gemäß § 7 Abs. 2 Z 2
Lernergebnis: Die Studierenden haben einen Überblick über betriebliche Informationssysteme und deren
wesentliche Komponenten sowie fundierte Kenntnisse über die Gestaltung von betrieblichen Informationssystemen und deren Einbettung und Anwendung in Organisationen.
Pflichtmodul 2: Grundlagen der Wirtschaftsinformatik (5 ECTS-AP, 1 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls sollen die Grundlagen der
Wirtschaftsinformatik verstehen sowie diese wiedergeben und anwenden können. Sie sollen die Fähigkeit erworben haben, sich ähnliche Inhalte selbstständig zu erarbeiten.
Pflichtmodul 3: Geschäftsprozessmanagement (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung des Moduls gemäß § 7 Abs. 2 Z 2
Lernergebnis: Die Studierenden sollen fundierte Kenntnisse im Bereich Geschäftsprozessmanagement
erwerben, die es Ihnen ermöglicht Unternehmen aus der Prozessperspektive zu betrachten, Prozessmanagement-Projekte zu verstehen, und darüber hinaus auch Instrumente des Geschäftsprozessmanagements anzuwenden.
Pflichtmodul 4: IT-Projektmanagement (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung des Moduls gemäß § 7 Abs. 2 Z 2
Lernergebnis: Die Studierenden sollen fundierte Kenntnisse im Bereich IT-Projektmanagement erwerben, die es Ihnen ermöglichen Methoden und Modelle des IT-Projektmanagements in Unternehmen anzuwenden und IT-Projekte selbständig zu planen und durchzuführen.
Pflichtmodul 5: Methoden der Wirtschaftsinformatik (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung des Moduls gemäß § 7 Abs. 2 Z 2
Lernergebnis: Verständnis und Reflexion gängiger Methoden und Theorien aus dem Bereich der
Wirtschaftsinformatik.
Pflichtmodul 6: Begleitung der Masterarbeit (5 ECTS-AP, 1 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung des Moduls gemäß § 7 Abs. 2 Z 2
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen sind im Stande, eine wissenschaftliche Arbeit zu
konzipieren, durchzuführen und die Forschungsergebnisse in unterschiedlichen Kontexten zu präsentieren.
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.