Lehrveranstaltungen
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Pflichtmodul 1: Externes Rechnungswesen und Jahresabschluss (6 ECTS-AP, 3 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Nach Absolvierung dieses Moduls verfügen die Studierenden über fundierte wissenschaftliche und berufsbezogene Kenntnisse im Bereich des externen Rechnungswesens und des Jahresabschlusses. Sie sind befähigt, diese Materie systematisch zu erfassen, Bilanzen und sonstige Jahresabschlüsse in der Praxis selbständig zu analysieren, strafrechtlich relevante Sachverhalte zu erkennen und entsprechend zu agieren.
Pflichtmodul 2: Bewertung und Kapitalkosten (4 ECTS-AP, 2 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Nach Absolvierung dieses Moduls verfügen die Studierenden über fundierte wissenschaftliche und berufsbezogene Kenntnisse bezüglich der Bewertung von Kapitalkosten, Kapitalstrukturen von Unternehmen und der Erstellung/Prüfung von Business-Plänen. Sie sind befähigt, diese Materie systematisch zu erfassen, in der Praxis selbständig zu analysieren, strafrechtlich relevante Sachverhalte zu erkennen und entsprechend zu agieren.
Pflichtmodul 3: Insolvenzrecht (4 ECTS-AP, 2 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Nach Absolvierung dieses Moduls verfügen die Studierenden über fundierte wissenschaftliche und berufsbezogene Kenntnisse des Insolvenzrechts. Sie sind befähigt, diese Materie systematisch zu erfassen, einschlägige Handlungen in der Praxis selbständig zu analysieren, strafrechtlich relevante Sachverhalte zu erkennen und entsprechend zu agieren.
Pflichtmodul 4: Finanzmärkte und Finanzinstrumente (4 ECTS-AP, 2 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Nach Absolvierung dieses Moduls verfügen die Studierenden über fundierte wissenschaftliche und berufsbezogene Kenntnisse hinsichtlich der Funktionsweise und Regelung der Finanzmärkte und der Finanzinstrumente. Sie sind befähigt, diese Materie systematisch zu erfassen, einschlägige Handlungen in der Praxis selbständig zu analysieren, strafrechtlich relevante Sachverhalte zu erkennen und entsprechend zu agieren.
Pflichtmodul 5: Banken und Kapitalanlagen (4 ECTS-AP, 2 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Nach Absolvierung des Moduls verfügen die Studierenden über fundierte wissenschaftliche und
berufsbezogene Kenntnisse der Bankensteuerung, Compliance-Organisation, Risikoanalyse und
Kapitalanlage. Sie sind befähigt, diese Materie systematisch zu erfassen, einschlägige Handlungen
in der Praxis selbständig zu analysieren, strafrechtlich relevante Sachverhalte zu erkennen
und entsprechend zu agieren.
Pflichtmodul 6: Bankvertrags- und Kapitalmarktrecht (4 ECTS-AP, 2 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Nach Absolvierung des Moduls verfügen die Studierenden über fundierte wissenschaftliche und berufsbezogene Kenntnisse der Bankensteuerung, Compliance-Organisation, Risikoanalyse und Kapitalanlage. Sie sind befähigt, diese Materie systematisch zu erfassen, einschlägige Handlungen in der Praxis selbständig zu analysieren, strafrechtlich relevante Sachverhalte zu erkennen und entsprechend zu agieren.
Pflichtmodul 7: Gesellschafts- und Stiftungsrecht; Corporate Governance (6 ECTS-AP, 3 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis:
Nach Absolvierung des Moduls verfügen die Studierenden über fundierte wissenschaftliche und berufsbezogene Kenntnisse des österreichischen und des in der Praxis besonders relevanten ausländischen Gesellschafts- und Stiftungsrechts und der Corporate Governance. Sie sind befähigt, diese Materien systematisch zu erfassen, einschlägige Handlungen in der Praxis selbständig zu analysieren, strafrechtlich relevante Sachverhalte zu erkennen und entsprechend zu agieren.
Pflichtmodul 8: Teilgebiete des Steuerrechts (4 ECTS-AP, 2 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Nach Absolvierung dieses Moduls verfügen die Studierenden über fundierte wissenschaftliche und berufsbezogene Kenntnisse hinsichtlich der in der Praxis besonders relevanten Teilgebiete des Steuerrechts. Sie sind befähigt, diese Materien systematisch zu erfassen, einschlägige Handlungen in der Praxis selbständig zu analysieren, strafrechtlich relevante Sachverhalte zu erkennen und entsprechend zu agieren.
Pflichtmodul 9: Teilgebiete des Finanzstrafrechts (4 ECTS-AP, 2 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Aufbauend auf das Modul "Teilgebiete des Steuerrechts" verfügen die Studierenden nach Absolvierung dieses Moduls über fundierte wissenschaftliche und berufsbezogene Kenntnisse hinsichtlich der in der Praxis besonders relevanten Teilgebiete des materiellen und formellen Finanzstrafrechts. Sie sind befähigt, diese Materien systematisch zu erfassen, einschlägige Handlungen in der Praxis selbständig zu analysieren, strafrechtlich relevante Sachverhalte zu erkennen und entsprechend zu agieren.
Pflichtmodul 10: Teilgebiete des Öffentlichen Rechts (2 ECTS-AP, 1 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Nach Absolvierung dieses Moduls verfügen die Studierenden über fundierte wissenschaftliche und berufsbezogene Kenntnisse hinsichtlich der in der Praxis besonders relevanten Teilgebiete des Öffentlichen Rechts und des Wettbewerbsrechts. Sie sind befähigt, diese Materien systematisch zu erfassen, einschlägige Handlungen in der Praxis selbständig zu analysieren, strafrechtlich relevante Sachverhalte zu erkennen und entsprechend zu agieren.
Pflichtmodul 11: Wirtschafts- und Korruptionsstrafrecht (10 ETCS-AP, 5 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Nach Absolvierung dieses Moduls verfügen die Studierenden über fundierte wissenschaftliche und berufsbezogene Kenntnisse des materiellen Wirtschafts- und Korruptionsstrafrechts. Sie sind befähigt, diese Materien systematisch zu erfassen, einschlägige Handlungen in der Praxis selbständig zu analysieren, strafrechtlich relevante Sachverhalte zu erkennen und entsprechend zu agieren.
Pflichtmodul 12: Kommunikation und Umgang mit Wirtschaftsstrafverfahren (8 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Nach Absolvierung dieses Moduls verfügen die Studierenden über fundierte wissenschaftliche und berufsbezogene Kenntnisse hinsichtlich der Struktur, der Mechanismen und der Regulierung der Kommunikation und hinsichtlich des Umgangs mit (großen) Wirtschaftsstrafverfahren. Sie sind befähigt, diese Materien systematisch zu erfassen und entsprechend zu agieren.
Masterthesis (15 ECTS-AP)
(keine Lehrveranstaltungen)
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
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