Lehrveranstaltungen
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Pflichtmodul 1: Einführung in das Wirtschaftsrecht I (12 ECTS-AP, 8 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden haben Kenntnisse über die Kernbereiche des Öffentlichen Rechts und des Privatrechts, insbesondere über den Stufenbau der Rechtsordnung, die Grundlagen des Verfassungsrechts und der Verwaltungsorganisation sowie des öffentlich-rechtlichen Rechtsschutzes, ferner über die Grundlagen des Allgemeinen Teils des Bürgerlichen Rechts, des Schuld- und Sachenrechts sowie des Unternehmensrechts. Sie kennen die Grundsätze der jeweiligen Verfahrensrechte. Sie können mit der Technik der Subsumtion umgehen und diese auf einfache Fallkonstellationen anwenden.
Pflichtmodul 2: Einführung in das Wirtschaftsrecht II (10 ECTS-AP, 6 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden haben Kenntnisse über die europäischen und internationalen Bezüge des Wirtschaftsrechts. Sie sind in der Lage, die historische Genese und Entwicklung des Wirtschaftsrechts zu verstehen und wiederzugeben. Die Studierenden beherrschen juristische Methoden wie Subsumtion und Auslegung, juristische Recherchetechniken und die Regeln wissenschaftlichen Arbeitens.
Pflichtmodul 3: Einführung in die Betriebswirtschaft und Volkswirtschaft (6 ECTS-AP, 3 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über Kenntnisse der relevanten Inhalte der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre sowie über die wichtigsten betriebswirtschaftlichen Methoden und Instrumente. Sie verfügen über Kenntnisse der wesentlichen Faktoren des wirtschaftlichen Erfolgs eines Unternehmens und deren Wechselwirkungen. Sie sind in der Lage, betriebswirtschaftliche Instrumente auf Fragestellungen der Unternehmensführung anzuwenden.
Die Studierenden verfügen über Kenntnisse der ökonomischen Zusammenhänge. Sie verstehen die Mechanismen, Rahmenbedingungen und Werkzeuge für das Funktionieren eines Marktes bzw. einer Volkswirtschaft. Sie sind in der Lage, die Prozesse einer marktorientierten Wirtschaft zu definieren und zu erkennen.
Pflichtmodul 4: Europarecht (8 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse betreffend den Aufbau und die Funktionsweise der EU, die Rechtsordnung der EU (Unionsrecht) einschließlich ihrer Beziehungen zum nationalen Recht der Mitgliedstaaten am Beispiel Österreichs sowie den Rechtsschutz und den Schutz der Grundrechte in der EU. Sie beherrschen die Grundzüge des Binnenmarktrechts der EU sowie die Rechtsharmonisierung in ausgewählten Bereichen des EU-Wirtschaftsrechts und die Grundzüge des EU-Wettbewerbsrechts. Die Studierenden sind in der Lage, komplexe Rechtsfragen selbständig zu lösen und die Lösungen kritisch zu hinterfragen.
Pflichtmodul 5: Verfassungs- und Verwaltungsrecht (18 ECTS-AP, 10 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse des Verfassungsrechts (insbesondere Grundprinzipien des Verfassungsrechts, Kompetenzverteilung, demokratisches System, Grundrechte und Verfassungsgerichtsbarkeit), des Allgemeinen Verwaltungsrechts (insbesondere Organisationsrecht, Verwaltungshandeln, Relation zwischen Staat und Bürgern, Verwaltungskontrolle sowie Amts- und Staatshaftung), des Verwaltungsverfahrensrechts und des verwaltungsgerichtlichen Verfahrensrechts. Darüber hinaus weisen sie Kenntnisse in ausgewählten Bereichen des Wirtschaftsverwaltungsrechts einschließlich deren unionsrechtlichen Bezügen auf. Sie können diese Kenntnisse kritisch reflektieren und komplexe Rechtsfragen lösen.
Pflichtmodul 6: Kosten-, Planungs- und Investitionsrechnung (6 ECTS-AP, 3 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse der betrieblichen Finanzwirtschaft und der Kosten- und Planungsrechnung. Sie beherrschen den methodischen Einsatz von Instrumenten der Kostenrechnung, insbesondere der Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung, sowie der Voll-, Teil- und Plankostenrechnung. Die Studierenden verfügen über Kenntnis der Methoden der Investitionsrechnung und der Finanzplanung. Sie sind in der Lage, Instrumente des internen Rechnungswesens in betrieblichen Entscheidungssituationen anzuwenden. Sie verfügen über grundlegende Kenntnisse zur Beurteilung von Investitionsprojekten und Finanzierungsentscheidungen.
Pflichtmodul 7: Bürgerliches Recht und Grundzüge des Zivilverfahrensrechts (30 ECTS-AP, 16 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse des Schuld- und Sachenrechts, können Erkenntnisse aus Lehre und Rechtsprechung aus diesen Bereichen kritisch reflektieren sowie selbständig komplexe Sachverhalte bearbeiten und lösen. Sie können Sachverhalte des Schuld- und Sachenrechts mit Auslandsbezug kollisionsrechtlich anknüpfen. Die Studierenden verfügen außerdem über grundlegende Kenntnisse in den verschiedenen Bereichen des Zivilverfahrensrechts (Zivilprozessrecht, Außerstreitverfahren, Exekutionsrecht, Insolvenzrecht) und können einfache zivilprozessuale Sachverhalte selbstständig bearbeiten und lösen.
Pflichtmodul 8: Arbeits- und Sozialrecht (12 ECTS-AP, 6 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse des Individualarbeitsrechts (insbesondere der schuldrechtlichen Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses und der Arbeitnehmerschutzvorschriften), des kollektiven Arbeitsrechts (insbesondere des Rechts der kollektiven Rechtsquellen, des Betriebsverfassungsrechts und des Arbeitskampfrechts) sowie über Kenntnisse des Sozialrechts (insbesondere des Sozialversicherungsrechts und des Rechts der sozialen Fürsorge). Sie können Erkenntnisse aus Lehre und Rechtsprechung aus diesen Bereichen kritisch reflektieren sowie selbständig komplexe Sachverhalte bearbeiten und lösen.
Pflichtmodul 9: Öffentliches Wirtschaftsrecht (8 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über qualifizierte Kenntnisse der nationalen, europäischen und internationalen Wirtschaftsverfassung, insbesondere der wirtschaftsbezogenen Regeln der Bundesverfassung, der wirtschaftlichen Kerngehalte des primären Unionsrechts und des Rechts der Welthandelsorganisation. Die Studierenden kennen ferner zentrale Bereiche des Wirtschaftsverwaltungsrechts, insbesondere des Lenkungs-, Gewerbe- und Aufsichtsrechts. Sie sind in der Lage, komplexe wirtschaftliche Sachverhalte rechtlich einzuordnen und darauf beruhende Rechtsprobleme einer Lösung zuzuführen.
Pflichtmodul 10: Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (10 ECTS-AP, 5 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse in den Kernbereichen des Unternehmensrechts (insbesondere Firma, Stellvertretung im Unternehmensrecht, Unternehmensübergang und unternehmensbezogene Geschäfte), ferner über vertiefte Kenntnisse des gewerblichen Rechtsschutzes und des Wettbewerbsrechts. Überdies verfügen die Studierenden über vertiefte Kenntnisse im Gesellschaftsrecht (insbesondere über die wesentlichen Elemente einer Gesellschaft, deren Abgrenzung von anderen Rechtsinstituten und die verschiedenen Gesellschaftsformen, über die Gründung, innere Organisation und das Außenverhältnis der Gesellschaft, vermögensrechtliche Fragen, Gewinn- und Verlustverteilung sowie Auflösung und Beendigung von Gesellschaften). Sie können diese Erkenntnisse auf komplexe Sachverhalte anwenden und kritisch beleuchten.
Pflichtmodul 11: Steuerrecht (10 ECTS-AP, 5 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse des Ertragsteuerrechts (Einkommen- und Körperschaftsteuer), des Umsatzsteuer- und Verkehrsteuerrechts. Sie verfügen über gebühren- und abgabenverfahrensrechtliche Kenntnisse. Die Studierenden sind in der Lage, im Rahmen von Unternehmensgründungen, der laufenden Besteuerung und der Unternehmensbeendigung die steuerlich optimalen Entscheidungen zu treffen. Sie verfügen über die Fähigkeit, facheinschlägige Erkenntnisse aus Lehre und Rechtsprechung kritisch zu reflektieren. Sie sind in der Lage, selbständig komplexe Sachverhalte zu bearbeiten und zu lösen.
Pflichtmodul 12: Rechnungswesen und Rechnungslegung (6 ECTS-AP, 3 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse der Rechnungslegung, des externen Rechnungswesens und des Zusammenspiels von Unternehmens- und Steuerbilanz. Sie erkennen buchhalterische Zusammenhänge, kennen bilanzpolitische Gestaltungsmöglichkeiten und die Grundsätze der Erstellung von Jahresabschlüssen. Sie sind in der Lage, die Überleitung zur steuerbilanziellen Gewinnermittlung vorzunehmen. Sie weisen Kenntnisse im Bereich der Kennzahlenanalyse auf und sind in der Lage, die errechneten Kennzahlen im Rahmen der Jahresabschlussanalyse zu interpretieren.
Pflichtmodul 13: Rechtslinguistik (8 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden kennen die Spezifika der Rechtssprache und sind in der Lage, juristische Texte verständlich und präzise zu formulieren. Sie verfügen auch über Grundkenntnisse der englischen Rechtssprache. Sie kennen Theorien verbaler und nonverbaler Kommunikation und können diese im juristischen Diskurs anwenden.
Pflichtmodul 14: Strafrecht (10 ECTS-AP, 5 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über qualifizierte Kenntnisse des materiellen Strafrechts, insbesondere des Allgemeinen Teils I (u.a. Verbrechensaufbau, Beteiligungslehre, Versuchsstrafbarkeit, Vorsatz und Fahrlässigkeit, Unterlassungsstrafbarkeit, Irrtumslehre), des Sanktionenrechts (insbesondere Arten strafrechtlicher Sanktionen, Strafzumessung) und ausgewählter Bereiche des Besonderen Teils (Vermögensdelikte, grundlegende Delikte gegen Leib und Leben sowie besonders relevante Freiheitsdelikte). Die Studierenden können Erkenntnisse aus diesen Bereichen kritisch reflektieren sowie strafrechtliche Fälle selbständig bearbeiten und lösen.
Pflichtmodul 15: Seminar mit Bachelorarbeit (10 ECTS-AP, 1 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: positive Absolvierung jenes Pflichtmoduls, dessen Fachbereich das Thema der Bachelorarbeit entnommen ist, sowie der Pflichtmodule Einführung in das Wirtschaftsrecht I (§ 9 Z 1) und Einführung in das Wirtschaftsrecht II (§ 9 Z 2).
Lernergebnis: Die Studierenden sind in der Lage, die Ergebnisse einer von ihnen angefertigten schriftlichen Arbeit zu präsentieren und dabei theoretische und methodische Instrumente der Rechtswissenschaften auf eine eingegrenzte Fragestellung anzuwenden.
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.