Lehrveranstaltungen
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Pflichtmodul 1: Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten und die Islamische Theologie (7,5 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen können die formale Gestaltung und den Entstehungsprozess einer wissenschaftlichen Arbeit beschreiben. Sie sind in der Lage, die Methoden und Theorien der Islamwissenschaften zu beschreiben und anzuwenden. Die Absolventinnen und Absolventen können die Grundbegriffe und Grundkonzepte der Islamischen Theologie eigenständig erläutern und sie in entsprechende Kontexte transformieren.
Pflichtmodul 2: Grundlagen der arabischen Sprache I (5 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, arabische Grundbegriffe (Wortschatz in Wort und Schrift) mit Koranbezug korrekt zu benutzen und verschiedene Transkriptionsstile anzuwenden. Sie beherrschen die Grammatik und sind außerdem fähig, arabische, islamischtheologische Texte zu verstehen und bearbeiten.
Pflichtmodul 3: Grundlagen der arabischen Sprache II (5 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen die Grammatik und sind außerdem fähig, arabische, islamisch-theologische Texte zu verstehen und bearbeiten.
Pflichtmodul 4: Grundlagen der Koran- Rezitation (5 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über die Fähigkeiten des Tajw¿d, können Begriffe und Hauptthemen des Korans klassifizieren und den Koran selbstständig auf Arabisch rezitieren. Ferner können sie wichtige Suren auswendig rezitieren.
Pflichtmodul 5: Islamische Normenlehre I (5 ECTS-AP, 3 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, verschiedene Strömungen und wichtige Etappen der islamischen Normenlehre in Geschichte und Gegenwart zu identifizieren.
Pflichtmodul 6: Islamische Normenlehre II (7,5 ECTS-AP, 5 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, die Entstehungs- und Etablierungsgeschichte und die Methodik der islamischen Jurisprudenz zu erläutern. Sie sind in der Lage, spezielle Normbereiche von `Ibad¿t und Mu¿¿mal¿t im gegenwärtigen Kontext zu analysieren und können die wichtigsten Gesichtspunkte der islamischen Normenlehre mit Bezug zur gegenwärtigen Lebenswelt neu interpretieren.
Pflichtmodul 7: Systematische islamische Theologie I (7,5 ECTS-AP, 5 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen können die islamische Religion, ihre Entstehung und Entwicklung darlegen. Sie können die klassisch-islamischen Wissenschaftsdisziplinen sowie ihre methodologischen und theoretischen Grundfragen reproduzieren.
Pflichtmodul 8: Systematische islamische Theologie II (2,5 ECTS-AP, 1 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen können glaubensrelevante Fragen beantworten, die in einer pluralen Demokratie entstehen.
Pflichtmodul 9: Prophetische Überlieferung (Hadith-Wissenschaft) I (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, die Entstehung und Entwicklung des Hadith zu beschreiben; sie sind zudem in der Lage, den Umgang mit dem Hadith zu erläutern. Die Absolventinnen und Absolventen sind weiters kompetent, wichtige Ereignisse und Etappen des Lebens des Propheten zu beschreiben.
Pflichtmodul 10: Prophetische Überlieferung (Hadith-Wissenschaft) II (5 ECTS-AP, 2 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen können die Sunnah-Tradition sachkundig, kritisch und mit Bezug zur gegenwärtigen Perspektive diskutieren.
Pflichtmodul 11: Koranwissenschaften, Exegese und Korandidaktik (15 ECTS-AP, 10 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen kennen die Grundbegriffe, die Haupt- bzw. Gegenwartsthemen und -fragen des Korans und sind in der Lage, wissenschaftlich-methodische Konzepte aus Klassik und Neuzeit darzulegen. Sie sind zur methodischen Reflexion und Interpretation der schriftlichen Quellen des Islam fähig. Sie sind in der Lage, aus den Quellen Praxishilfen für muslimische Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf gegenwärtige Herausforderungen abzuleiten. Die Absolventinnen und Absolventen kennen verschiedene religionsdidaktische und fachdidaktische Ansätze, sodass sie zur Entwicklung unterrichtsrelevanter Konzepte für alle Schulstufen aus dem Koran fähig sind.
Pflichtmodul 12: Islamische Spiritualität und Ethik (10 ECTS-AP, 5 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen sind fähig, die Entstehung und Entwicklung der islamischen Mystik sachkundig zu diskutieren. Sie sind kompetent, die Gegenwartsbedeutung der islamischen Ethik für den interkulturellen und interreligiösen Dialog zu erkennen und diese situativ angemessen einzubringen. Die Absolventinnen und Absolventen sind kompetent, ihre ethische Verantwortung in der gegenwärtigen Welt zu erkennen und umzusetzen.
Sie kennen verschiedene mystische Konzepte und können diese mit aktuellen religionspädagogischen Ansätzen verbinden
Pflichtmodul 13: Geschichte des Islam (7,5 ECTS-AP, 5 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, die historische Entstehung und inhaltliche Entwicklung der verschiedenen Strömungen im Islam zu beschreiben und deren Bedeutung für den Alltag zu erklären. Sie sind fähig, wesentliche Phasen der islamischen Kunst- und Kulturgeschichte zu identifizieren und die entsprechenden islamischen Kunstformen zu beschreiben. Die Studierenden kennen die verschiedenen Epochen der islamischen Geschichte und verstehen die sozio-ökonomischen und politischen Hintergründe verschiedener theologischer Probleme.
Pflichtmodul 14: Musliminnen, Muslime und Islam im europäischen Kontext I (5 ECTS-AP, 2 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, die verschiedenen Strömungen im islamischen Kontext zu beschreiben. Ferner können sie die Emanzipationsbewegung in einem islamischen Kontext erläutern und beurteilen. Sie sind in der Lage, kritisch mit Medien und Berichterstattung in einer pluralistischen Gesellschaft umzugehen.
Pflichtmodul 15: Musliminnen, Muslime und Islam im europäischen Kontext II (5 ECTS-AP, 2 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen kennen verschiedene Ansätze des interreligiösen Dialogs in säkularen, pluralistischen Gesellschaften und sind zur Problemlösung und Entwicklung sowie kritischen Beurteilung von Dialogmodellen fähig. Sie kennen die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Religionen Christentum und Islam und können Thematiken aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten und bearbeiten.
Pflichtmodul 16: Ideengeschichte des Islam (7,5 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, die Entstehung, Entwicklung, Verbreitung und Bedeutung der Philosophie im islamischen Kulturkreis und ihren Beitrag zur Geschichte der Philosophie zu beschreiben sowie deren Gegenwartsbedeutung darzustellen.
Sie sind in der Lage, das Wesen des Menschen und seine Stellung in der Welt von einem wissenschaftlichen und islamisch-theologischen Standpunkt zu betrachten und mit anderen Disziplinen zu verknüpfen.
Pflichtmodul 17: Islamische Religionspädagogik I (2,5 ECTS-AP, 1 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, die Entstehungsgeschichte und wichtigen Phasen der islamischen Religionspädagogik zu beschreiben. Sie können die Geschichte, Aufgaben und Ziele islamischer Erziehung und Bildung differenziert diskutieren.
Pflichtmodul 18: Islamische Religionspädagogik II (2,5 ECTS-AP, 1 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, die unterschiedlichen islamischen religionspädagogischen Konzeptionen zu differenzieren und die ökonomischen, kulturellen und politischen Bedingungen herauszuarbeiten.
Pflichtmodul 19: Grundlagen der Bildungswissenschaft I (10 ECTS-AP, 8 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen dieses Moduls verstehen den Stellenwert der Schule als Bildungsinstitution und verfügen über Grundlagenwissen in den Bereichen Bildung, Lernen und Lehren in institutionellen Kontexten. Sie kennen alternative Lernkonzepte und Schulsysteme. Sie sind zur Unterscheidung und Reflexion von erziehungs- und unterrichtswissenschaftlichen Grundbegriffen und -situationen befähigt. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über wissenschaftlich fundierte Kenntnisse und Fertigkeiten im pädagogisch-bildungswissenschaftlichen Bereich der Primarstufe, die dazu dienen, das Lernen und Arbeiten der Schülerinnen und Schüler differenziert zu begleiten. Die Studierenden sind fähig, die historischen, politischen und kulturellen Bedingungen der Konstruktion von Differenz- und Dominanzverhältnissen in der Migrationsgesellschaft zu erkennen und darzustellen.
Pflichtmodul 20: Grundlagen der Bildungswissenschaft II (10 ECTS-AP; 7 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: Die positive Absolvierung von Pflichtmodul 23 ist Voraussetzung für das PR Basispraktikum schulische Lehr- und Lernsettings.
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen können Gegenstand und Aufgaben der Entwicklungspsychologie und aktueller Sozialisations- und Entwicklungstheorien kompetent beschreiben und die wichtigsten Begriffe und Paradigmen der Entwicklungs- und Sozialisationsforschung kritisch diskutieren. Sie kennen die Grundbegriffe der empirischen Forschung und sind in der Lage, die Grundlogik empirischer Projekte zu begreifen und anzuwenden. Die Absolventinnen und Absolventen sind fähig, die Rahmenbedingungen des Religionsunterrichts wahrzunehmen und kleine Unterrichtseinheiten zu planen und durchzuführen. Sie können weiters die rechtlichen Rahmenbedingungen von Bildungskontexten richtig anwenden.
Pflichtmodul 21: Islamische Fachdidaktik I (5 ECTS-AP; 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Die positive Absolvierung des Pflichtmoduls 23 ist Voraussetzung für das PR Fachpraktikum I.
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen kennen die Rahmenbedingungen des Religionsunterrichts an Primarschulen. Sie können Religionsunterricht vor dem Hintergrund einschlägiger fachdidaktischer Einsichten und Praktiken planen, leiten und evaluieren.
Pflichtmodul 22: Islamische Fachdidaktik II (5 ECTS-AP; 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: Die positive Absolvierung des Pflichtmoduls 23 ist Voraussetzung für das PR Fachpraktikum II.
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen kennen die Rahmenbedingungen des Religionsunterrichts an der Sekundarstufe I. Sie können Religionsunterricht vor dem Hintergrund einschlägiger fachdidaktischer Einsichten und Praktiken planen, leiten und evaluieren.
Pflichtmodul 23: Interreligiöse Religionsdidaktik Grundlagen (5 ECTS-AP; 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen können Konzepte, Kriterien und Begründungen für das komplexe und gendersensible Geschehen religiösen Lehrens und Lernens in den Kontexten von Schule, Erwachsenenbildung und Gemeinde unterscheiden und beschreiben. Sie können das "Innsbrucker Modell der Religionsdidaktik" als Grundlage für religionsdidaktisches Handeln in unterschiedlichen Feldern situativ richtig einsetzen.
Pflichtmodul 24: Thematische Vertiefung der Religionsdidaktik (10 ECTS-AP; 6 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen erwerben sich Grundkompetenzen in der Themenentwicklung aus didaktischer und fachlicher Perspektive. Sie können Projekte im Kontext von Religionsunterricht, Erwachsenenbildung und Gemeindearbeit eigenständig entwickeln. Sie sind kompetent in vertieften fachdidaktischen Fragestellungen zum Thema Hadith.
Pflichtmodul 25: Basiskompetenzen, außerschulische Bildungsarbeit und Seelsorge (10 ECTS-AP; 5 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen kennen verschiedene islamisch-theologische Seelsorgekonzepte und können auf dieser Basis kontextsensible Konzepte entwickeln, die der pluralen Gesellschaft entsprechen. Sie sind zudem dazu befähigt, ihre Kompetenzen in verschiedenen Institutionen wie in der muslimischen Gemeindearbeit, in Krankenhäusern oder Justizvollzugsanstalten einzubringen. Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, seelische Krisen, Problem- und Ausnahmesituationen angemessen einschätzen zu können und wissen über die Möglichkeiten psychotherapeutischer und psychiatrischer Behandlung Bescheid.
Pflichtmodul 26: Bachelorarbeit (10 ECTS-AP; 1 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolviertes Pflichtmodul 1
Lernergebnis: Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, sich methodisch und inhaltlich mit dem Thema der Bachelorarbeit auseinanderzusetzen und das Ergebnis schriftlich und mündlich verständlich darzulegen
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.