Lehrveranstaltungen



5. Mittelalter- und Neuzeitarchäologie
Zur übergeordneten Rubrik
Wahlmodul 5: Vertiefung und Spezialisierung V: Mittelalter- und Neuzeitarchäologie (7,5 ECTS-AP, 3 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Erwerb spezialisierter Kenntnisse im Bereich der Mittelalter- und Neuzeitarchäologie mit spezieller Berücksichtigung methodischer Aspekte in Hinblick auf eigenständige wissenschaftliche Arbeit.
Wahlmodul 18: Arbeitsgemeinschaft Mittelalter- und Neuzeitarchäologie I (7,5 ECTS-AP, 1 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Erwerb von Kompetenzen zur selbstständigen Erarbeitung und Präsentation disziplinspezifisch relevanter Aspekte der archäologischen Wissenschaften mit besonderer Berücksichtigung der kunst-, kultur- und religionswissenschaftlichen Forschung; Erwerb sozialer Kompetenzen durch gemeinsame Arbeit an Sachthemen.
Wahlmodul 19: Arbeitsgemeinschaft Mittelalter- und Neuzeitarchäologie II (7,5 ECTS-AP, 1 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Erwerb von Kompetenzen zur selbstständigen Erarbeitung und Präsentation disziplinspezifisch relevanter Aspekte der archäologischen Wissenschaften mit besonderer Berücksichtigung der Bau-, Siedlungs- und Realienkunde; Erwerb sozialer Kompetenzen durch gemeinsame Arbeit an Sachthemen.
Wahlmodul 20: Arbeitsgemeinschaft Mittelalter- und Neuzeitarchäologie III (7,5 ECTS-AP, 1 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Erwerb von Kompetenzen zur selbstständigen Erarbeitung und Präsentation disziplinspezifisch relevanter Aspekte der archäologischen Wissenschaften mit besonderer Berücksichtigung der sozialen und ökonomischen Verhältnisse; Erwerb sozialer Kompetenzen durch gemeinsame Arbeit an Sachthemen.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.