Lehrveranstaltungen
Die Studierenden können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen
Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der
beruflichen Praxis und zum Erwerb von berufsrelevanten Qualifikationen
eine Praxis im Umfang von 200 Stunden absolvieren. Die Praxis kann in der
vorlesungsfreien Zeit absolviert werden und zwar in Einrichtungen, in denen
Fachpersonen für Genderthemen, Gleichstellungs- bzw. Diversitätsbeauftragte im Sinne des § 2 Abs. 2 und 6 tätig sind. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin bzw. den Universitätsstudienleiter einzuholen. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen.
Wahlmodul 11: Praxis (10 ECTS-AP, 1 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: Studienleistungen im Umfang von 30 ECTS-AP
Lernergebnis: Die Studierenden können in der Ausbildung erworbenes Wissen und Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld anwenden. Sie sind mit den Bedingungen der beruflichen Praxis vertraut und können Zusammenhänge zwischen theoretischem Wissen und praktischem Handeln herstellen sowie kritisch reflektieren.
Zur übergeordneten Rubrik
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.