Lehrveranstaltungen



Es sind Wahlmodule im Umfang von insgesamt 15 ECTS-AP zu absolvieren:
Wahlmodule (15 ECTS-AP)
Zur übergeordneten Rubrik
Weiterführende Lehrveranstaltungen aus allen Bereichen der Atmosphärenwissenschaften in Abstimmung mit aktuellen Forschungsentwicklungen und gesellschaftlich relevanten Themen.
Wahlmodul 1: Spezialisierung Atmosphärenwissenschaften (10 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden können theoretisches und konzeptionelles Wissen zur Lösung komplexer
Probleme in den gewählten Spezialisierungsbereichen der Atmosphärenwissenschaften
anwenden und Mess- und Simulationsdatensätze aus diesen Bereichen analysieren und bewerten.
Weiterführende Lehrveranstaltungen aus den Klimawissenschaften in Abstimmung mit aktuellen Forschungsentwicklungen und gesellschaftlich relevanten Themen.
Wahlmodul 2: Spezialisierung Klimawissenschaften (5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnisse: Die Studierenden können theoretisches und konzeptionelles Wissen zur Lösung komplexer
Probleme in den gewählten Spezialisierungsbereichen der Atmosphärenwissenschaften
anwenden und Mess- und Simulationsdatensätze aus diesen Bereichen analysieren und bewerten.
Die Studierenden können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und zum Erwerb von berufsrelevanten Qualifikationen eine Praxis im Umfang von mindestens 120 Praxisstunden (zzgl. 5 Stunden für die Verfassung eines Berichts) bei öffentlichen und privaten Einrichtungen, die sich mit Themen der Atmosphärenwissenschaften beschäftigen, absolvieren. Die Praxis kann in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin bzw. den Universitätsstudienleiter einzuholen. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen; ferner ist ein Bericht zu verfassen.
Wahlmodul 3: Praxis 1 (5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Studienleistungen im Umfang von 30 ECTS-AP
Lernergebnisse: Die Studierenden können in der Ausbildung erworbenes Wissen und Fertigkeiten in einem
beruflichen Umfeld anwenden. Sie sind mit den Bedingungen der beruflichen Praxis vertraut und
können Zusammenhänge zwischen theoretischem Wissen und praktischem Handeln herstellen
sowie kritisch reflektieren.
Die Studierenden können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und zum Erwerb von berufsrelevanten Qualifikationen eine Praxis im Umfang von mindestens 120 Praxisstunden (zzgl. 5 Stunden für die Verfassung eines Berichts) bei öffentlichen und privaten Einrichtungen, die sich mit Themen der Atmosphärenwissenschaften beschäftigen, absolvieren. Die Praxis kann in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin bzw. den Universitätsstudienleiter einzuholen. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen; ferner ist ein Bericht zu verfassen.
Wahlmodul 4: Praxis 2 (5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Studienleistungen im Umfang von 30 ECTS-AP
Lernergebnisse: Die Studierenden können in der Ausbildung erworbenes Wissen und Fertigkeiten in einem
beruflichen Umfeld anwenden. Sie sind mit den Bedingungen der beruflichen Praxis vertraut und
können Zusammenhänge zwischen theoretischem Wissen und praktischem Handeln herstellen
sowie kritisch reflektieren

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.