Allgemeine Nutzungsbedingungen
Universitäts-Sportinstitut Innsbruck
Stand 7.2.2023
- Geltungsbereich
Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für sämtliche Verträge im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Kursprogrammes des Universitäts-Sportinstitutes der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck (in der Folge kurz USI) und der Vermietung der Hallen, Freiplätze und Seminarräume des USI. Das USI behält sich ausdrücklich vor, die Allgemeinen Nutzungsbedingungen aus aktuellem Anlass zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung finden Sie auf der Website www.uibk.ac.at/usi.
- Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Studierende sowie die Mitarbeiter*innen und Absolvent*innen der Universitäten, der Pädagogischen Hochschulen, der Fachhochschulen und der Privatuniversitäten des Universitätsstandortes. Bei freien Kapazitäten kann das Kursangebot von allen anderen Sportbegeisterten gebucht werden. Die Kurse können ab dem vollendeten 17. Lebensjahr besucht werden, davon ausgenommen sind spezielle Kinderkurse.
- Kursanmeldung / Kursbezahlung
Die Anmeldung für das USI-Kursprogramm ist an der USI Anmeldestelle (Fürstenweg 185, 6020 Innsbruck) oder online über die USI-Website möglich. Die Anmeldemöglichkeit startet zeitgleich an der Anmeldestelle und online um 8 Uhr am ersten Anmeldetag. Die aktuellen Termine finden Sie auf dem Informationsscreen im Foyer des USI (Universitäts-Sportinstitut, Fürstenweg 185, 6020 Innsbruck) oder online (www.uibk.ac.at/usi).
- USI-Anmeldestelle (Universitäts-Sportinstitut, Fürstenweg 185, 6020 Innsbruck):
Eine persönliche Anmeldung ist an der USI Anmeldestelle zu den Öffnungszeiten möglich. Das vom USI zur Verfügung gestellte Anmeldeformular ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Mit der Unterschrift bestätigt der/die Antragsteller*in (Kursteilnehmer*in) die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben und die Kenntnisnahme der Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Der USI-Kursausweis wird umgehend nach der Anmeldung ausgehändigt.
Die Bezahlung des Kursbeitrages an der Anmeldestelle ist ausschließlich bargeldlos mittels Kreditkarte (VISA, Mastercard, AMEX) oder Bankomatkarte möglich.
- Online (www.uibk.ac.at/usi):
Eine Online-Anmeldung für das USI-Kursprogramm ist nach einer erstmaligen Registrierung und nach Anmeldung über den USI-Account möglich. Eine detaillierte Beschreibung des Anmeldemodus finden Sie online (www.uibk.ac.at/usi). Die Teilnehmer*innen können sich den USI-Kursausweis nach erfolgreicher Anmeldung selbst ausdrucken.
Die Bezahlung des Kursbeitrages bei einer Online-Buchung ist mittels Kreditkarte (VISA, Mastercard, AMEX), PayPal oder EPS (Online Banking, über das Portal Ihrer Bank) möglich.
- USI-Anmeldestelle (Universitäts-Sportinstitut, Fürstenweg 185, 6020 Innsbruck):
- Datenschutz
Die von den USI-Kursteilnehmer*innen bekanntgegebenen Daten werden für Zwecke der Buchhaltung und der Teilnehmer*innenerfassung sowie für Benachrichtigungen per E-Mail bei Kursabsagen bzw. -änderungen gespeichert und verarbeitet. Die jeweiligen Kursleiter*innen erhalten die Daten ihrer Kursteilnehmer*innen für etwaige Informationen den jeweiligen USI-Kurs betreffend. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
- Gebührenstufen
Die Gebühren sind bei allen Kursen online angeführt bzw. liegen bei der Anmeldestelle auf. Der angegebene Kurspreis in EURO beinhaltet die gesamte Kursdauer. Anträge auf Änderung der Gebühreneinstufung können unter Vorlage der entsprechenden Dokumente online (PDF oder JPEG) oder bei der USI-Anmeldestelle (Kopie der Dokumente) eingereicht werden. Es gibt 3 Tarife, die beim jeweiligen Kurs angeführt sind. Die Zuordnung zu den Tarifen ist der Homepage zu entnehmen. Ein Antrag auf Tarifänderung kann ausschließlich bis zum letzten Stornotermin des aktuellen Semesters gestellt werden.
- Gesundheit, Sicherheit und körperliche Voraussetzungen
Mit ihrer Anmeldung bestätigen die USI-Kursteilnehmer*innen, dass sie sich mit den Anforderungen des jeweiligen USI-Kurses (Kursbeschreibung) vertraut gemacht haben und diese Anforderungen körperlich und gesundheitlich erfüllen. Darüber hinaus bestätigen die USI-Kursteilnehmer*innen, dass die für den USI-Kurs benötigte persönliche Sportausrüstung den geltenden Sicherheitsbestimmungen entspricht. Entspricht das Eigenkönnen und/oder die persönliche Sportausrüstung nicht den nötigen Anforderungen des USI-Kurses, können die Teilnehmer*innen aus Sicherheitsgründen durch den/die Kursleiter*in vom USI-Kurs ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss ist darüber hinaus bei disziplinären Verstößen oder aus hygienischen Gründen möglich. Bei einem Ausschluss erhalten die Kursteilnehmer*innen den Kursbeitrag aliquot refundiert.
Vor der Aufnahme der sportlichen Aktivität im Rahmen des USI-Kursprogrammes wird allen Teilnehmer*innen eine ärztliche Abklärung der persönlichen gesundheitlichen Eignung für die sportlichen Belastungen, die im Zuge der Sportausübung auftreten können, empfohlen.
- Stornierungen / Umbuchung von gebuchten USI-Kursen
- Stornierung
Alle Kurse (auch Blockkurse und Ferialprogramm) können ausschließlich bis zu der unter Termine (online Letzter Stornotermin) festgelegten Frist storniert werden. Stornierungswünsche nach dieser Frist werden unabhängig von der Begründung (Verletzung, Erkrankung) nicht mehr berücksichtigt. Es erfolgt keine Refundierung des Kursbeitrags.
Ein Antrag auf Stornierung kann ausschließlich per E-Mail (usi@uibk.ac.at) oder direkt am USI Anmeldebüro erfolgen. Im Falle einer genehmigten Stornierung bleibt der Stornierungsbetrag als Gutschrift für eine künftige Anmeldung am USI erhalten oder wird nach Übermittlung des ausgefüllten Formulars zur Refundierung (im Anmeldebüro aufliegend oder Download Antrag auf Refundierung) von der Finanzabteilung der Universität Innsbruck rückerstattet.
Im Fall eines Verbrauchergeschäftes im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes besteht ein Widerrufsrecht nur, wenn der Kurs nicht im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung der Kursteilnehmer*innen erbracht wird und bei Vertragsabschluss noch kein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum für den Kurs festgelegt ist. Die Frist beträgt in diesem Fall 14 Tage ab Vertragsabschluss. Der Anmeldebestätigung ist ein Widerrufsformular beigefügt, dessen Verwendung jedoch nicht vorgeschrieben ist. Erfolgt die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn, stimmen die Kursteilnehmer*innen dem Kursbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zu. Sofern Kurse (z.B. Blockkurse) vor Ablauf der Widerrufsfrist beendet werden, erklären die Kursteilnehmer*innen, auf das Widerrufsrecht zu verzichten.
- Umbuchung
Die Umbuchung eines gebuchten Kurses ist nur zu den Anmeldezeiten am USI direkt unter Vorlage des Ausdruckes (USI-Kursausweis) und eines Personal- bzw. Studierendenausweises innerhalb der zweiwöchigen Stornofrist, je nach Kursauslastung möglich. Umbuchungen nach Ablauf der Stornofrist können nur in begründeten Ausnahmefällen vorgenommen werden. Die Entscheidung über Umbuchungen ist der USI-Anmeldestelle vorbehalten.
- Stornierung
- Mitführen des USI-Kursausweises und Verbot der Weitergabe an Dritte
Alle Teilnehmer*innen haben den USI-Kursausweis stets mitzuführen und bei Kontrollen vorzuweisen. Die Kontrolle erfolgt durch die USI-Kursleiter*innen und durch das vom USI eingesetzte Kontrollteam.
Den Teilnehmer*innen ist es untersagt, den Kursausweis an Dritte weiterzugeben. Eine Weitergabe an Dritte sowie jede andere missbräuchliche Verwendung hat den Entzug der Teilnahmeberechtigung am gesamten USI-Kursprogramm zur Folge. Der bezahlte USI-Kursbeitrag wird nicht rückerstattet und ein Missbrauch kann einen Ausschluss bis zu drei Jahren vom Kursprogramm zur Folge haben. Weitere rechtliche Schritte behält sich das USI vor.
- Kursabsagen
Das USI behält sich das Recht vor, Kurse unter der jeweils festgelegten Mindestteilnehmer*innenzahl abzusagen. Die Kursteilnehmer*innen werden per Mail über eine allfällige Kursabsage informiert und erhalten den gesamten Kursbeitrag refundiert.
Müssen Kurse auf Grund unvorhersehbarer Ereignisse (Unbenutzbarkeit einer Halle oder Sportstätte, krankheitsbedingter Ausfall der Kursleitung, sonstige unabwendbare Ereignisse höherer Gewalt) oder COVID-19 bedingter Einschränkungen abgesagt werden, so wird der Kursbeitrag aliquot zu den bereits angebotenen Kurseinheiten refundiert (1 Semester entspricht 15 gehaltenen Einheiten).
Die Refundierungen bleiben als Gutschrift für eine künftige Anmeldung am USI erhalten oder werden nach Übermittlung des ausgefüllten Formulars zur Refundierung (im Anmeldebüro aufliegend oder Download Antrag auf Refundierung) von der Finanzabteilung der Universität Innsbruck rückerstattet.
- Vermietung von Hallen, Freiplätzen und Seminarräumen am USI
Die Vermietung von Hallen, Freiplätzen und Seminarräumen am USI erfolgt ausschließlich bei freien Kapazitäten nach der Erstellung der Stundenpläne des USI, des Instituts für Sportwissenschaft und der Bundessportakademie. Die Interessen dieser drei Institutionen haben immer Priorität. Die Hallen, Freiplätze und Seminarräume des USI dürfen von den Mieter*innen nur für den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang genutzt werden. Eine auch nur teilweise Weitergabe von Rechten bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des USI. Im Falle der genehmigten Weitergabe von Rechten haften die Mieter*innen gegenüber dem USI. Der Vertrags- bzw. Veranstaltungszweck darf nicht geeignet sein, dem Renommee der Universität Innsbruck zuwider zu laufen. Eine Entscheidung hierüber verbleibt immer beim USI.
Eine Anmietung ist nur nach vollständiger Angabe der Kontaktdaten der Mieter*innen möglich (Name, Rechnungsadresse, Telefonnummer und E-Mailadresse).
Eine periodische bzw. sich wiederholende Anmietung von Hallen und Freiplätze erfolgt ausschließlich über die Verwaltung des USI (Kontakt: stefan.koehle@uibk.ac.at). Die Mieter*innen erhalten eine Gesamtrechnung über die Buchungen eines Monats zu Beginn des Folgemonats per Mail.
Kurzfriste Tagesbuchungen von Hallen und Freiplätzen erfolgen je nach Verfügbarkeit (Hier einsehbar: https://usi.uibk.ac.at/usi/page?id=295) an Ort und Stelle über den USI-Portier. Telefonische Vorreservierungen sind nicht möglich. Die Bezahlung ist bargeldlos Mittels Kredit- oder Bankomatkarte beim USI-Portier zu begleichen. Der Rechnungsbeleg gilt als Buchungsbestätigung.
Die Buchungen der Hallen und Freiplätze sind in der Portiersliste beim USI-Portier ersichtlich. Die Portiersliste spiegelt die tagesaktuell gültige Buchungslage wider. Im Falle eines Konfliktes zwischen den Nutzer*innen und/oder einer Terminkollision ist dieser/diese direkt mit der Verwaltung des USI abzuklären.
Bei der Anmietung des Schwimmbades ist zu berücksichtigen, dass kein/keine Badeaufsicht und auch keine andere Aufsichtsperson anwesend ist. Die Mieter*innen haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass eine Aufsichtsperson anwesend ist, die die entsprechenden rechtlichen Anforderungen erfüllt.
Die Verantwortung für die Sicherheit und Einhaltung der Benutzungsordnung obliegt den Mieter*innen.
- Nutzungsbedingungen
a) Sämtliche Hallen, Freiplätze und sonstige Räumlichkeiten sind schonend und pfleglich zu behandeln.
b) Am gesamten USI-Gelände herrscht striktes Rauch- und Alkoholverbot.
c) Für das Anbringen von (Werbe-)materialen oder die Fixierung von Gegenständen ist die Zustimmung des USI erforderlich. Die allfällige Inanspruchnahme oder Beschädigung der Substanz ist unter keinen Umständen, bei sonstiger Ersatzpflicht, gestattet. Es sind insbesondere feuerresistente Materialien zu verwenden, dabei haben die Mieter*innen die rechtlichen Auflagen einzuhalten.
d) Die Vermietung der Hallen und Freiplätze beinhalten die Benützung der vorhandenen Infrastruktur (Garderoben und Duschen). Eine Benützung von Sportgeräten ist jedoch nicht inkludiert. Diese können auch nicht ausgeliehen werden.
e) Die Benützung und das Betreten von Räumen, Anlagen oder Flächen, die nicht Vertragsgegenstand sind, sind den Mieter*innen oder Besucher*innen untersagt.
f) Das USI haftet nicht für Garderobe.
g) Das USI ist berechtigt, während der Vertragsdauer kurze Besichtigungen in den von den Mieter*innen benützten Räumlichkeiten durchzuführen, soweit hierdurch nicht berechtigte Interessen der Mieter*innen erheblich beeinträchtigt werden.
h) Den Hinweisen auf Informationstafeln (Gerätesperren, Platzsperren, Betretungsverbote, Umbauarbeiten, udgl.) und den Anweisungen der Sporthallenwarte und Portiere ist unbedingt Folge zu leisten.
- Stornierungen von Hallen- und Freiplatzbuchungen
Eine kostenlose Stornierung von Hallen und Freiplatzbuchungen ist bis 48 Stunden vor Beginn des gebuchten Termins möglich. Bei Stornierungen nach der 48-Stunde-Stornofrist wird das gesamte Nutzungsentgelt in Rechnung gestellt. Stornierungen können ausschließlich per E-Mail über die Verwaltung erfolgen (Kontakt: stefan.koehle@uibk.ac.at). Stornierungen über den USI-Portier sind nicht wirksam.
- Nutzungsbedingungen
- Haftungsausschluss und Unfallversicherung
Alle Nutzer*innen des USI Campus haben sich an die Hausordnung und die Benützungsordnungen der jeweiligen Hallen und Freiplätze zu halten. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf die Brandschutzbestimmung und die Feuernotfallpläne, welche bei den Zugängen zu den Hallen angebracht sind, zu legen.
Die Teilnahme am USI-Kursprogramm und die Benützung der Infrastruktur des USI erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Teilnahme am freiwilligen Hochschulsport inkludiert keine Versicherungsleistung seitens des Universität Innsbruck. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Abschluss einer Unfallversicherung bei der Ausübung sportlicher Tätigkeiten (besonders bei Risikosportarten) dringend zu empfehlen ist.
Inwieweit Versicherungsschutz für Studierende über die Bündelversicherung der Österreichischen Hochschüler*innenschaft, die diese für ihre Mitglieder abgeschlossen hat, gegeben ist, kann der Homepage der Österreichischen Hochschüler*innenschaft entnommen werden (https://www.oeh.ac.at/service/versicherung).
- Verlust des Garderobenkastenschlüssels
Bei Verlust eines Garderobenkastenschlüssels muss das Schloss ausgetauscht werden, die dem USI dadurch anfallenden Kosten von EUR 30,- sind zu ersetzen. Ein Formular über die Verlustmeldung liegt beim USI-Portier auf.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck vereinbart.