305201 Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil II
Wintersemester 2018/2019 | Stand: 11.05.2018 | LV auf Merkliste setzenNeben dem Stoff des Allgemeinen Teils des Bürgerlichen Rechts (s. Inhalt) sollen die Studierenden die Methoden des juristischen Arbeitens und insbesondere der Fallbearbeitung erlernen bzw. festigen.
Zum Allgemeinen Teil, den das ABGB eigentlich gar nicht kennt, gehört neben einem Überblick zu den Rechtssubjekten und den Rechtsobjekten vor allem die Rechtsgeschäftslehre. In deren Mittelpunkt stehen die Willenserklärung und der Vertragsschluss. Ausführlich behandelt wird z.B. der Abschluss von Rechtsgeschäften durch Minderjährige und Stellvertreter sowie die Irrtumsanfechtung.
Es handelt sich um eine Vorlesung, d.h. der Stoff wird durch den Dozenten präsentiert, unter Einbindung der Studierenden durch Aufgaben zur Vorbereitung auf die Veranstaltung sowie Fragen an die Studierenden in der Veranstaltung. Die Darstellung des Stoffes erfolgt fallbezogen.
Schriftliche Diplomprüfung.
In Ergänzung zu den Standardlehrbüchern zum Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Rechts (Koziol/Welser I oder P.Bydlinski, Allgemeiner Teil) wird ein Skriptum ausgegeben. Es kann nach der jeweiligen Vorlesung im OLAT heruntergeladen werden.