850451 VU Werkstofftechnik 1
Sommersemester 2024 | Stand: 20.06.2024 | LV auf Merkliste setzenDie Studierenden haben detaillierte Kenntnis der Fertigungsverfahren, die für die Produktion mechatronischer Komponenten einsetzbar sind. Sie sind in der Lage, die passenden Verfahren für entsprechende Aufgaben auszuwählen und den Fertigungsablauf für eine industrielle Herstellung zu planen sowie die Kosten für die Fertigung abzuschätzen. Die Studierenden verfügen über praktische Fertigkeiten in den Kernbereichen der Mechatronik und können fächerübergreifende Aufgabenstellungen entsprechend der einzelnen Teildisziplinen und deren Interaktion untereinander zielgerichtet bearbeiten und lösen. Sie sind in der Lage, im Selbststudium die Laborunterlagen zu erarbeiten und die Laborübung unter fachlicher Anleitung selbständig durchführen. Die Studierenden verfügen über fortgeschrittene Kenntnisse betreffend den Aufbau von Werkstoffen und deren mechanische Eigenschaften. Hinsichtlich der metallischen Werkstoffe sind sie vertraut mit den durch Legierungsaufbau und Wärmebehandlung entstehenden Mikrostrukturen sowie deren Eigenschaften. Durch ihr vertieftes Verständnis der metallkundlichen Mechanismen bzgl. der mechanischen Eigenschaften, wie Festigkeit, Verformbarkeit, Kriechen oder auch Ermüdung.
sind die Studierenden in der Lage, die individuelle Belastungssituation richtig zu beurteilen
und Lösungsstrategien zu erarbeiten. Zusätzlich verfügen sie über fortgeschrittene Kenntnisse
der verschiedenen Werkstoffe, von einfachen Bau- und Maschinenbaustählen, Werkzeugstählen
über die Kunststoffe bis hin zu komplexen Verbundwerkstoffen.
Aufbau und mechanische Eigenschaften der Werkstoffe; Legierungsaufbau metallischer Werkstoffe (Kristallisation, thermodynamische Gleichgewichtsbetrachtungen, Diffusion, Ausscheidungsreaktionen); festigkeitssteigernde Mechanismen; Wärmebehandlungen; Ermüdung; Kriechen; Eigenspannungen; Bau- und Maschinenbaustähle; Werkzeugstähle; Kunst- und Verbundwerkstoffe;
Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen und/oder mündlichen Beiträgen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Lehrveranstaltungsprüfung gemäß § 7 Satzungsteil, Studienrechtliche Bestimmungen
Wird im Rahmen der ersten Lehrveranstaltung besprochen.
- SDG 9 - Industrie, Innovation und Infrastruktur: Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen
Gruppe 0
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Datum | Uhrzeit | Ort | ||
Mi 06.03.2024
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10.15 - 11.45 | HSB 9 HSB 9 | Barrierefrei | |
Mi 13.03.2024
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10.15 - 11.45 | HSB 9 HSB 9 | Barrierefrei | |
Mi 20.03.2024
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10.15 - 11.45 | HSB 9 HSB 9 | Barrierefrei | |
Mi 10.04.2024
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10.15 - 11.45 | HSB 9 HSB 9 | Barrierefrei | |
Mi 17.04.2024
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10.15 - 11.45 | HSB 9 HSB 9 | Barrierefrei | |
Mi 24.04.2024
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10.15 - 11.45 | HSB 9 HSB 9 | Barrierefrei | |
Mi 08.05.2024
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10.15 - 11.45 | HSB 9 HSB 9 | Barrierefrei | |
Mi 15.05.2024
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10.15 - 11.45 | HSB 9 HSB 9 | Barrierefrei | |
Mi 22.05.2024
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10.15 - 11.45 | HSB 9 HSB 9 | Barrierefrei | |
Mi 29.05.2024
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10.15 - 11.45 | HSB 9 HSB 9 | Barrierefrei | |
Mi 05.06.2024
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10.15 - 11.45 | HSB 9 HSB 9 | Barrierefrei | |
Mi 12.06.2024
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10.15 - 11.45 | HSB 9 HSB 9 | Barrierefrei | |
Mi 19.06.2024
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10.15 - 11.45 | HSB 9 HSB 9 | Barrierefrei | |
Mi 26.06.2024
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10.15 - 11.45 | HSB 1 HSB 1 | Barrierefrei | Prüfung |